Säule 3a Schweiz – Steueroptimiert für Ihre Vorsorge

Die Säule 3a ist die private Vorsorge in der Schweiz. Sie ermöglicht steuerbegünstigtes Sparen – als Konto oder Wertschriftenlösung.

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge in der Schweiz. Sie ergänzt die staatliche AHV (1. Säule) und die betriebliche Pensionskasse (2. Säule). Einzahlungen in die Säule 3a sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was je nach Steuersatz eine erhebliche Steuerersparnis bedeutet.

Für wen ist die Säule 3a geeignet?

  • Erwerbstätige mit AHV-pflichtigem Einkommen
  • Selbständige und Angestellte
  • Personen, die ihre Steuerlast reduzieren möchten
  • Alle, die für das Alter vorsorgen wollen

Vorteile

  • Steuerabzug: Einzahlungen sind abzugsfähig
  • Steuerfreie Erträge: Zinsen und Dividenden sind steuerfrei
  • Flexibilität: Konto oder Wertschriften – je nach Risikoprofil
  • Kapitalbezug: Bezug bei Pensionierung zu reduziertem Satz

Wichtige Kennzahlen

Max. Einzahlung (2026) CHF 7'258 (Angestellte)
Max. Einzahlung (Selbständige) bis 20 % des Einkommens, max. CHF 36'288
Steuerabzug vom steuerbaren Einkommen
Bezug frühestens 5 Jahre vor Pensionierung
Besteuerung Bezug separat zu reduziertem Satz

Konto oder Wertschriften?

Konto: Sicher, planbar, aber tiefe Rendite. Geeignet für kurze Anlagehorizonte.

Wertschriften: Höhere Renditechancen, aber mit Kursschwankungen. Geeignet für lange Anlagehorizonte (10+ Jahre).

⚠️ Hinweis: Wertschriftenlösungen in der Säule 3a sind mit Anlagerisiken verbunden. Der Wert kann steigen oder fallen. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Erträge.

Häufige Fragen zur Säule 3a

Wie viel kann ich in die Säule 3a einzahlen?

Angestellte können 2026 maximal CHF 7'258 einzahlen. Selbständige ohne Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Einkommens einzahlen, maximal CHF 36'288.

Wann kann ich mein Säule-3a-Guthaben beziehen?

Frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters. Weitere Gründe: Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Wegzug ins Ausland, Invalidität oder Kauf von Wohneigentum (nur für selbst genutztes Wohneigentum).