Anlageinformationen
Informationen zu Anlagelösungen gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
1. Art der angebotenen Dienstleistungen
Auverdan AG stellt Informationen zu Anlagemöglichkeiten für Schweizer Anleger bereit. Soweit eine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung erbracht wird, untersteht diese den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG).
2. Risiken von Anlagen
Jede Anlage ist mit Risiken verbunden. Insbesondere können Anleger ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Wertentwicklung von Anlagen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von Marktentwicklungen, Zinsänderungen, Währungsentwicklungen und der Bonität von Emittenten.
Wichtige Risikohinweise:
- Marktrisiko: Die Kurse von Anlagen können sowohl steigen als auch fallen.
- Währungsrisiko: Anlagen in Fremdwährungen unterliegen Wechselkursschwankungen.
- Bonitätsrisiko: Der Emittent einer Anlage kann zahlungsunfähig werden.
- Liquiditätsrisiko: Anlagen können unter Umständen nicht jederzeit verkauft werden.
- Zinsänderungsrisiko: Steigende Zinsen können den Wert von Anlagen mit festen Zinsen senken.
3. Anlegerprofil und Geeignetheit
Vor jeder Anlageberatung führen wir eine Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung gemäss FIDLEG durch. Dabei berücksichtigen wir Ihre Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft, Ihre finanziellen Verhältnisse und Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich.
4. Regulatorische Informationen
Soweit Auverdan AG Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG erbringt, informiert sie ihre Kunden vorgängig über:
- die Art und Weise der Entschädigung,
- allfällige Interessenkonflikte,
- die Risiken der angebotenen Finanzinstrumente,
- das Verfahren für die Entgegennahme von Kundenweisungen.
5. Keine Anlageberatung im vorliegenden Informationsangebot
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschliesslich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine individuelle Anlageberatung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar.
6. Beschwerden und Ombudsstelle
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen können Sie sich an eine anerkannte Ombudsstelle wenden. Zuständig ist in der Regel der Ombudsman der Schweizer Banken und Finanzdienstleister.
Stand: 1. Januar 2026