Risiken und regulatorische Informationen
Wichtige Hinweise für unsere Kunden
1. Risiken bei Krediten
Die Aufnahme eines Kredits ist mit finanziellen Verpflichtungen verbunden. Ein Kredit kann Ihre finanzielle Situation belasten, insbesondere wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung).
Mögliche Risiken:
- Überschuldung durch zu hohe Kreditraten.
- Betreibungen und Verlustscheine bei Zahlungsverzug.
- Negative Einträge in der ZEK/IKO mit langfristigen Folgen.
- Zusätzliche Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen).
Wir raten dringend davon ab, einen Kredit aufzunehmen, wenn Sie nicht sicher sind, dass Sie die Raten langfristig tragen können.
2. Risiken bei Hypotheken
Hypotheken sind langfristige Verpflichtungen. Änderungen der Zinssätze (insbesondere bei SARON-Hypotheken) können die finanzielle Belastung erheblich erhöhen.
Mögliche Risiken:
- Zinsänderungsrisiko bei variablen Hypotheken.
- Wertverlust der Immobilie.
- Zwangsverwertung bei Zahlungsunfähigkeit.
3. Risiken bei Investitionen
Jede Anlage ist mit Risiken verbunden. Der Wert von Anlagen kann steigen oder fallen. Anleger können ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren.
Mögliche Risiken:
- Marktrisiko: Kurse von Anlagen können schwanken.
- Währungsrisiko: Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungen.
- Bonitätsrisiko: Zahlungsunfähigkeit von Emittenten.
- Liquiditätsrisiko: Anlagen können nicht jederzeit verkauft werden.
4. Regulatorische Informationen
Auverdan AG unterliegt als in der Schweiz ansässige Gesellschaft den schweizerischen Rechtsvorschriften, insbesondere:
- Konsumkreditgesetz (KKG): Regelung von Barkrediten und Überziehungskrediten, einschliesslich Höchstzinssätzen (aktuell 10 % für Barkredite, 12 % für Überziehungskredite, Stand 1. Januar 2026).
- Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Regelung der Erbringung von Finanzdienstleistungen, einschliesslich Beratung und Vermögensverwaltung.
- Finanzinstitutsgesetz (FINIG): Regelung der Bewilligung und Aufsicht von Finanzinstituten.
- Datenschutzgesetz (DSG): Regelung der Bearbeitung personenbezogener Daten.
- Geldwäschereigesetz (GwG): Regelung der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
5. Aktueller regulatorischer Status
Auverdan AG handelt als Vermittlerin von Finanzierungen und stellt Informationen zu Finanzprodukten bereit. Soweit eine Bewilligung oder Registrierung für die konkret erbrachten Dienstleistungen erforderlich ist, erfolgt diese nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
6. Anleger- und Verbraucherschutz
Für Konsumkredite gelten die Schutzbestimmungen des KKG, insbesondere:
- Verbot von Krediten, die zum Überschuldungsrisiko beitragen (Art. 3 KKG).
- Pflicht zur Prüfung der Kreditfähigkeit (Art. 28 KKG).
- Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Barkrediten.
- Nichtigkeit von Verträgen mit überhöhten Zinssätzen.
7. Beschwerden und Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Konsumkrediten kann die kantonale Schlichtungsbehörde angerufen werden. Für Finanzdienstleistungen steht der Ombudsman der Schweizer Banken und Finanzdienstleister zur Verfügung.
8. Verantwortung des Kunden
Kunden sind verpflichtet, bei der Beantragung von Finanzierungen wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu machen. Falsche Angaben können zur Nichtigkeit des Vertrags und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Stand: 1. Januar 2026